Berater von Vorwerk Austria GmbH & Co KG („Vorwerk Austria“) sind berechtigt, Kaufanträge von Kunden in Empfang zu nehmen, nicht jedoch, Verträge mit Kunden für Vorwerk abzuschließen oder Zahlungen entgegenzunehmen, außer es handelt sich um einen Barverkauf in einem Verkaufslokal (Store oder Service Center) von
Vorwerk. Ein Vertrag zwischen dem Kunden und Vorwerk kommt erst zustande, wenn der Kaufantrag durch Vorwerk schriftlich bestätigt wird oder dem Kunden das
Gerät / die Ware von Vorwerk geliefert wird.
Die im Onlineshop ausgestellten Produkte stellen noch kein Angebot dar. Die OnlineBestellung erfolgt durch einen Klick auf den Button "Jetzt kaufen" und bildet ein Angebot an Vorwerk Austria zum Abschluss eines Kaufvertrages. Die Bestellung wird unverzüglich auf elektronischem Wege und automatisiert bestätigt, wobei die Einzelheiten der Bestellung wiedergegeben werden (Bestellbestätigung). Die Zugangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar. Der Kunde ist an seine Bestellung gebunden, wenn er sie nicht innerhalb von 14 Tagen widerruft. Die Annahme der Bestellung erfolgt per E-Mail oder durch Zusendung. Es werden nur haushaltsübliche Mengen an Endkunden abgegeben. Dem Kunden ist nicht gestattet, die Ware gewerblich weiterzuveräußern. Darüberhinausgehende Bestellungen sind nur durch individuelle schriftliche Vereinbarung möglich.
1. Widerrufsrecht für Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Vorwerk Austria GmbH & Co KG, Handelskai 92 (RIVERGATE), 1200 Wien, Telefon: 0505 800, Telefax: 0505 800-145, E-Mail: vorwerk@vorwerk.at) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder EMail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
2. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der
Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung
über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der
ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen
dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den
Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren
unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns
zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die
unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf
einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Die Bedingungen des Abzahlungsgeschäfts werden im separaten Teilzahlungsantrag mit der finanzierenden Bank vereinbart und richten sich ausschließlich nach den entsprechenden AGB der finanzierenden Bank.
1. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Angegebene Preise verstehen sich in EUR und inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Versandkosten kommen hinzu. Es gelten die Preise des Bestelltages. Die Lieferung kann über Lieferdienste nach Wahl von Vorwerk erfolgen. Die Versandkosten betragen pauschal EUR 5,00. Sie entfallen ab einem Bestellwert von EUR 40,00 (inkl. Umsatzsteuer).
3. Eine Transportversicherung wird nicht abgeschlossen. Im Onlineshop werden als Zahlungsarten ausschließlich Kreditkarten (VISA und Master Card) und SEPA Sofortüberweisung akzeptiert. Die Belastung des Kontos/der Kreditkarte des Kunden erfolgt mit Annahme der Bestellung.
4. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung reicht es aus, wenn der Überweisungsauftrag des Kunden am Fälligkeitstag auf dem im Kaufantrag angeführten Bankkonto eingeht. Im Falle von Zug-um-Zug-Geschäften, dann also wenn keine Kreditierung vereinbart wird, ist Vorwerk bei Zahlungsverzug berechtigt, gegenüber Verbrauchern 9 % pro Jahr an Verzugszinsen zu verrechnen. Bei Zahlungsverzug eines Unternehmers ist Vorwerk berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 12 % jährlich zu verrechnen; dadurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt. Im Falle des Zahlungsverzuges eines Unternehmers ist dieser gemäß § 458 UGB verschuldensunabhängig verpflichtet, als Entschädigung für Vorwerk entstandenen Betreibungskosten einen Pauschalbetrag von EUR 40 zu entrichten. Im Falle der Beiziehung eines Inkassobüros verpflichtet sich der Kunde darüber hinaus, die Vorwerk dadurch entstehenden Kosten zu ersetzen, soweit diese nicht die mit Verordnung festgesetzten Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen überschreiten.
5. Eingehende Zahlungen werden zunächst zur Abdeckung von Gebühren, Spesen und Verzugszinsen und dann zur Tilgung des Rechnungsbetrages verrechnet. Zahlungen (mit Ausnahme der Anzahlung) können mit schuldenbefreiender Wirkung nur auf das im Kaufantrag angeführte Bankkonto unter Angabe der Rechnungsnummer erfolgen.
6. Sollten Zahlungen vom Kunden nicht fristgerecht entrichtet werden, kann die sofortige Entrichtung der gesamten noch offenen Schuld gefordert werden (Terminverlust), wenn die rückständige Zahlung seit mindestens sechs Wochen fällig ist, sowie der Kunden unter Androhung des Terminverlustes unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt wurde.
7. Der Kunde ist zur Aufrechnung und zur Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn eine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder von Vorwerk Austria anerkannt worden ist.
8. Eine Lieferung ist grundsätzlich nur innerhalb Österreichs möglich. Bestellt der Kunde aus dem europäischen Ausland, ist zur Belieferung eine Lieferanschrift in Österreich erforderlich. Ist eine Lieferung außerhalb Österreichs gewünscht, möchte sich der Kunde bitte an die Vorwerk Gesellschaft oder den Vorwerk Partner im jeweiligen Land wenden
1. Der Kaufgegenstand steht bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises, einschließlich allfälliger Zinsen, Gebühren und sonstiger Nebenspesen im (vorbehaltenen) Eigentum von Vorwerk. Der Kunde ist verpflichtet, den Kaufgegenstand sorgsam zu behandeln und instand zu halten. Jeder Schaden am Kaufgegenstand ist Vorwerk unverzüglich zu melden. Bis zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung haftet der Kunde für alle Schäden durch Bruch, Feuer, Diebstahl oder Elementarereignisse; er verpflichtet sich, den Kaufgegenstand weder zu verpfänden, noch zu veräußern, sowie jede Adress-änderung sofort schriftlich mitzuteilen.
2. Eine allfällige Pfändung des Kaufgegenstandes während des aufrechten Eigentumsvorbehalts ist Vorwerk Austria unverzüglich schriftlich bekannt zu geben; der Kunde verpflichtet sich, die (gerichtlichen und tariflichen Rechtsvertreter-) Kosten einer notwendig werdenden Pfandfreistellung zu bezahlen.
1. Es bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
2. Die Gewährleistung entfällt insbesondere, wenn – der Mangel auf Bedienungsfehler zurückzuführen ist; – der Kunde die Betriebs- und Wartungsanweisungen von Vorwerk bzw. des Betriebshandbuches nicht befolgt. Hat ein Unternehmer die Ware in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit gekauft, so verjähren seine Mängelansprüche in einem Jahr.
3. Für Unternehmer gilt: Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behält Vorwerk es sich vor, den Gewährleistungsanspruch nach eigener Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Der Vertragspartner hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind Vorwerk ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 30 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen wegen des Mangels selbst sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung auf Grund von Mängeln sind in diesen Fällen aus-geschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt für bewegliche Sachen 1 Jahr ab Lieferung.
Angaben über Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, der Liefertermin wurde ausnahmsweise verbindlich zugesagt. Ist in diesem Fall die Nichteinhaltung bzw Verzögerung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige von Vorwerk nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Vorwerk ist zur Teillieferung berechtigt, falls ein Teil der bestellten Ware
vorübergehend nicht lieferbar ist. Zusätzliche Transportkosten werden von Vorwerk getragen. Gerät der Besteller in Annahmeverzug, kann Vorwerk den Ersatz von hierdurch entstandenen Schäden geltend machen, wobei dem Besteller der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten bleibt. Solange der Besteller mit
einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht die Lieferpflicht von Vorwerk.
Dem Kunden steht der Kundendienst von Vorwerk Austria jederzeit zur Verfügung. Die Kosten für eine Reparatur werden entsprechend der jeweils gültigen Kundenpreisliste verrechnet, welche jederzeit von Vorwerk Austria bezogen werden kann
Abgesehen von Personenschäden haftet Vorwerk gegenüber Unternehmern nur, wenn Vorwerk vom Geschädigten zumindest grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Schadenersatzforderungen von Unternehmern verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in 3 Jahren nach Erbringung der Lieferung.
1. Rechte des Kunden nach dem geltenden Gewährleistungsrecht werden durch die Garantiebedingungen weder berührt noch eingeschränkt.
2. Kobold-Geräte: Über die Gewährleistung hinaus gewährt Vorwerk, für den Fall, dass der Kunde ein Verbraucher im Sinne des KSchG ist, 3 Jahre Garantie und für den Fall, dass der Kunde ein Unternehmer ist, 1 Jahr Garantie auf Kobold-Geräte. Die Garantie erstreckt sich auf alle Mängel des Geräts, insbesondere auch auf die Motoren, sofern diese auf Fabrikations- oder Materialfehler zurückzuführen sind. Die Garantieerweiterung umfasst keine Geräte, die mittels Akku betrieben werden.
3. Thermomix® TM6: Nur im Zusammenhang und gleichzeitig mit einem Kaufvertrag über den Ersterwerb des Thermomix® TM6 (mit oder ohne Zubehör) kann eine Garantieverlängerung als unselbständige Garantie erworben werden. Garantienehmer kann ausschließlich eine natürliche Person sein, die ein Rechtsgeschäft als Verbraucher abschließt.
4. Stellt Vorwerk bei der Überprüfung des Kaufobjektes fest, dass weder ein Gewährleistungs- noch Garantiefall vorliegt, verpflichtet sich der Kunde, die für die Anfahrt und Überprüfung angefallenen Kosten zu bezahlen.
5. Ein Erwerb der Garantieverlängerung zu einem späteren Zeitpunkt oder in anderen als den angeführten Fällen ist ausgeschlossen.
1. Die Garantiezeit beginnt mit der Übergabe des Produktes und endet nach Ablauf von 5 bzw. 2 Jahren ab diesem Zeitpunkt.
2. Eine Hemmung der Garantiezeit findet für die Dauer der Erbringung von Garantieleistungen nicht statt.
3. Soweit dem Kunden ein Ersatzgerät oder Ersatzteil zur Verfügung gestellt wird, wird die verbleibende Garantiefrist auf das Ersatzgerät oder Ersatzteil übertragen.
Die Garantie ist produktbezogen und kann innerhalb der Garantiezeit von jeder Person, die das Produkt legal erworben hat, gegen Vorlage des Kaufbeleges in Anspruch genommen werden.
Für die Behandlung aller Ansprüche aus der Garantie ist folgender Anbieter zuständig. Vorwerk Austria GmbH & Co. KG, Handelskai 92 (RIVERGATE), A 1200 Wien, Österreich Telefon: +43 (0) 505 800 5800; Telefax: +43 (0) 505 800 145 - 6 - E-Mail: vorwerk@vorwerk.at
Der Garantiegeber gewährt für das erworbene Gerät im EU- und EWR-Raum eine Garantie gegen Material- und Herstellungsmängel, die innerhalb der Garantiezeit auftreten und innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht werden.
Ausgenommen von der Garantie sind insbesondere
1. Mängel, die auf Lagerungs- oder Bedienungsfehler zurückzuführen sind, insbesondere wenn der Kunde die Betriebs- und Wartungsanweisungen von Vorwerk bzw. des Betriebshandbuches nicht befolgt;
2. Mängel, bei technischen Eingriffen durch nicht von Vorwerk autorisierte Personen;
3. Mängel, bei Verwendung von nicht originalen Vorwerk-Artikeln (Verbrauchsmaterialien, Zubehör)
4. Mängel, die die ordnungsgemäße Funktion nicht beeinträchtigen („Schönheitsfehler“);
5. Mängel, die durch den Einfluss höherer Gewalt oder durch Umwelteinflüsse (z. B. Stromschlag, u. ä.) entstanden sind;
6. Mängel, aufgrund unsachgemäßer Handhabung oder äußerer Krafteinwirkung;
7. Mängel, aufgrund nicht haushaltsüblicher Verwendung des Thermomix®;
8. Mängel, aufgrund eines Ausfalls des Thermomix® Rezept-Portals (www.cookidoo.at) sonstiger Umstände die zur Unerreichbarkeit des RezeptPortals führen;
9. Mängel, die durch die Verwendung anderer Rezepte als den autorisierten Rezepten entstanden sind, die im Kochbuch oder auf dem Thermomix® Rezept-Portal auffindbar sind.
Wir sind bestrebt, etwaige Meinungsverschiedenheiten aus unserer Vertragsbeziehung auf einvernehmliche Weise beizulegen. Sie erreichen uns telefonisch unter 0505 800 und per E-Mail unter vorwerk@vorwerk.at. Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die OnlineStreitbeilegungsplattform der EU zu richten: http://ec.europa.eu/odr. Sie können allfällige Beschwerde auch an die oben angegebene E-Mail-Adresse richten.