Informationen zur Barrierefreiheit
Stand: 28.06.2025
Diese Angaben gelten für die deutsche Website von Vorwerk und den Online-Shop unter www.vorwerk.com/de.
Geltende Anforderungen
Gemäß der Europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie (EAA, Richtlinie (EU) 2019/882) müssen unsere Dienste barrierefrei sein. Die Anforderungen zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), insbesondere aus § 14 BFSG in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BFSG, sowie der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV). Dienstleistungen sind barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Das bedeutet insbesondere, dass Inhalte wie Texte, Bilder, aber auch bestimmte Funktionen auf unserer Website wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein müssen.
Beschreibung der Dienste auf unserer Website
Auf unserer Website halten wir Informationen zu unseren Produkten bereit. Diese können Sie auch direkt online kaufen. Dazu legen Sie den gewünschten Artikel in den Warenkorb und folgen den angegebenen Schritten, um den Kauf abzuschließen.
Wie Sie unsere Dienste barrierefrei nutzen können
Uns bei Vorwerk ist daran gelegen, unsere Website möglichst barrierefrei und inklusiv zu gestalten, damit alle Menschen unsere Dienste frei von Einschränkungen nutzen können. Um dies zu erreichen, ist unsere Website:
a) Wahrnehmbar
Um Ihnen die Wahrnehmung der Inhalte unseres Dienstes zu erleichtern:
- Der Text kann ohne Verlust von Inhalten oder Funktionen auf bis zu 200 % vergrößert werden.
- Überschriften auf verschiedenen Ebenen können programmgesteuert festgelegt werden, um Informationen und Beziehungen, die durch die Darstellung vermittelt werden, zu strukturieren.
- Der Zweck der Eingabe kann, soweit technisch möglich, identifiziert werden.
b) Bedienbar
Unser Angebot ist leicht bedienbar:
- Wir vermeiden Designelemente, die Anfälle oder körperliche Reaktionen auslösen könnten, wie z. B. blinkende oder flackernde Elemente.
- Die Nutzer haben genügend Zeit, die Inhalte zu lesen und zu nutzen.
- Die Webseiten haben einen Titel.
- Die Größe des Zielbereichs für Zeigereingaben beträgt mindestens 24 mal 24 CSS-Pixel (mit möglichen Ausnahmen).
c) Verständlich
Um die Verständlichkeit unseres Angebots sicherzustellen, stehen Ihnen unter anderem folgende Funktionen zur Verfügung:
- Assistive Technologien können die Sprache der Website erkennen.
- Der Inhaltstext ist lesbar und verständlich.
- Bei erkannten Fehlern werden bekannte Möglichkeiten zur Korrektur vorgeschlagen, sodass Nutzer Hinweise zur Fehlerbehebung erhalten.
d) Robust
Auf unserer Website können Statusmeldungen (z. B. Bestellstatus) programmgesteuert ermittelt werden.
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg (Sachsen-Anhalt) befindet sich derzeit noch in Gründung.
Anfragen bzw. Meldungen können an folgenden Kontakt gerichtet werden:
MLBF (in Gründung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
Feedback und Kontaktinformationen
Haben Sie Fragen oder Anregungen zur barrierefreien Gestaltung unserer Angebote? Wir sind jederzeit für Sie da. Bitte wenden Sie sich über die Kontaktdaten unseres Kundenservice an uns:
Vorwerk Deutschland Stiftung & Co. KG
Kundenservice
Telefon: +49 (0) 202 564 3000 (Ortstarif)
Mo.-Fr. 8:00 - 18:00 Uhr
E-Mail: Frage@vorwerk.de