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Unsere Meldesysteme

Gemeinsam stark gegen Compliance-Verstöße, Menschenrechtsverletzungen und Schädigungen der Umwelt. Als verantwortungsvolles und verlässliches Unternehmen wollen wir uns jederzeit regel- und gesetzeskonform verhalten. Wir wollen mögliches Fehlverhalten und Verstöße frühzeitig erkennen, aufarbeiten und abstellen können. Dies betrifft nicht nur Compliance-Verstöße innerhalb unseres eigenen Geschäftsbereichs, sondern auch Sorgfaltspflichtenverletzungen entlang der Lieferketten unserer Zulieferer und Dienstleister.

Ihre Meldung kann uns dabei unterstützen.

SpeakUp

Um von möglichen Verstößen zu erfahren, stellen wir unser digitales Hinweisgeber-Meldesystem SpeakUp zur Verfügung. Jede eingehende Information wird sorgfältig geprüft und verfolgt.

Unser digitales Meldesystem SpeakUp bietet geschützte und sichere Meldewege, um von strafbaren Handlungen und Compliance-Verstößen oder von Menschenrechts- und Umweltrechtsverletzungen entlang der Lieferketten zu berichten. Der jeweilige Meldekanal kann anonym genutzt werden und garantiert maximalen Schutz für Hinweisgeber und sensible Daten. Die Einrichtung eines systemseitigen Postfachs in SpeakUp ermöglicht sogar einen Austausch, ohne dass Rückschlüsse auf die Identität des Hinweisgebers möglich sind.

1. Hinweisgeber-Meldesystem

Wann ist dieser Meldekanal für Sie der richtige Kontaktweg?

Dieses Hinweisgeber-Meldesystem ist für Sie gedacht, wenn Sie uns auf einen Verstoß hinweisen möchten, der im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit steht. Dies ist dann der Fall, wenn

  • Sie bei uns beschäftigt sind,
  • Sie bei uns als selbstständige Handelsvertreterin oder selbstständiger Handelsvertreter tätig sind,
  • diese Art der Beschäftigung oder Tätigkeit sich konkret in der Anbahnung befindet (Bewerbungsverfahren),
  • Sie sonstiger Geschäftspartner oder Geschäftspartnerin von Vorwerk Deutschland sind (z.B. Lieferanten, Dienstleister, etc.).
     

Das Hinweisgeber-Meldesystem ist ausschließlich für Hinweise auf schweres Fehlverhalten zuständig. Dazu zählen etwa u.a. Straftaten oder bußgeldbewehrte Verstöße, Verstöße gegen Kartellrecht, Datenschutzbestimmungen oder Handelssanktionen, Verstöße gegen Vorschriften der Produktsicherheit sowie des Umweltschutzes, Verstöße gegen die Menschenrechte oder den Verbraucherschutz.

Für andere oder weniger gravierende Verstöße wenden Sie sich bitte an Ihre dafür zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner (Personalabteilung, Dialog- und Service Center Kunde oder Vertrieb). 

Zum digitalen Hinweisgeber-Meldesystem geht es hier: SpeakUp.

Datenschutzrechtliche Informationen zum Umgang mit Ihrer Meldung finden Sie hier

2. Lieferketten-Meldesystem

Wann ist dieser Meldekanal für Sie der richtige Kontaktweg?

Das sogenannte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet ab 01.01.2024 auch die Vorwerk Deutschland Stiftung & Co. KG, Maßnahmen der angemessenen Sorgfalt zu ergreifen, um Menschenrechts- und Umweltrechtsverletzungen entlang der Lieferketten zu verhindern bzw. zu minimieren. Damit gemeint sind u.a. schwerwiegende Verstöße gegen das Verbot der Kinderarbeit, das Verbot jeglicher Sklaverei oder Zwangsbeschäftigung, gegen Regelungen zum Arbeitsschutz und der Arbeitssicherheit wie auch gegen Umweltschutzbestimmungen.

Wenn Sie einen Hinweis auf ein menschenrechtliches oder umweltbezogenes Risiko bei uns oder unseren Lieferanten sehen und melden möchten oder gar auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinweisen möchten, ist dieser Meldekanal richtig. Sie müssen dafür in keinem geschäftlichen Verhältnis zu uns stehen.

Zum digitalen Lieferketten-Meldesystem geht es hier: SpeakUp

Datenschutzrechtliche Informationen zum Umgang mit Ihrer Meldung finden Sie hier.

Unseren jährlichen Unternehmensbericht über die Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten finden Sie binnen vier Monaten nach Schluss des Geschäftsjahres, also zu Ende April des Folgejahres, hier abrufbar.